Benutzerordnung:
§ 1 Allgemeines
1. Die
Bücherei ist eine öffentliche Einrichtung der Kirchengemeinde. Sie hat die
Aufgabe, Bücher und andere Medien zu Zwecken der Information und Bildung, zur
Unterhaltung und Freizeitgestaltung bereitzustellen.
2. Jeder ist
berechtigt, die Bücherei im Rahmen dieser Benutzungsordnung auf
öffentlich-rechtlicher Grundlage zu benutzen.
3. Die Benutzung der
Bücherei ist grundsätzlich unentgeltlich. Entgelte für besondere Leistungen
sowie Versäumnisgebühren und Auslagenersatz werden nach der zu dieser
Benutzungsordnung gehörenden Gebührenordnung in der jeweils gültigen Fassung
erhoben.
4. Informationen zum Datenschutz in unserer Bücherei entnehmen
Sie bitte der Anlage Datenschutz.
§ 2 Öffnungszeiten
1. Die
Öffnungszeiten werden durch Aushang bekannt gegeben.
§ 3 Anmeldung
1. Erwachsene melden sich persönlich unter Vorlage eines gültigen
Personalausweises an und erhalten einen Benutzerausweis. Der Benutzer/die
Benutzerin bestätigt mit seiner/ihrer Unterschrift, die Benutzungsordnung zur
Kenntnis genommen zu haben.
2. Bei der Anmeldung von Kindern bis zur
Vollendung des 14. Lebensjahres ist die Unterschrift eines gesetzlichen
Vertreters/einer gesetzlichen Vertreterin vorzulegen. Der gesetzliche
Vertreter/die gesetzliche Vertreterin verpflichtet sich damit zur Haftung für
den Schadensfall und zur Begleichung anfallender Entgelte und Gebühren.
3. Die Benutzer/die Benutzerinnen sind verpflichtet, der Bücherei Änderungen
ihres Namens oder ihrer Anschrift unverzüglich mitzuteilen.
§ 4
Benutzerausweis
1. Die Ausleihe von Medien ist nur mit einem gültigen
Benutzerausweis zulässig.
2. Der Benutzerausweis ist nicht übertragbar
und bleibt Eigentum der Bücherei. Sein Verlust ist der Bücherei unverzüglich
anzuzeigen. Für Schaden, der durch Missbrauch des Benutzerausweises entsteht,
haftet der eingetragene Benutzer/die Benutzerin bzw. die gesetzliche Vertretung.
3. Für die Ausstellung eines neuen Benutzer-ausweises als Ersatz für einen
abhanden gekommenen oder beschädigten wird eine Gebühr gemäß der Gebührenordnung
erhoben.
§ 5 Benutzung, Ausleihe, Leihfrist
1. Die angebotenen
Medien können in der Bücherei und durch Ausleihe außer Haus genutzt werden. Bei
der Nutzung von Medien sind die gesetzlichen Bestimmungen des Urheberrechts zu
beachten. Bei Verletzung des Urheberrechts haftet der Benutzer/die Benutzerin.
Ebenso gelten die gesetzlichen Bestimmungen des JÖschG!
2. Die Leihfrist
beträgt für
Bücher, MC, CDs, Spiele 4 Wochen
DVDs, Zeitschriften 2 Wochen
3. Die Leihfrist kann vor ihrem Ablauf verlängert werden, wenn keine
Vormerkung vorliegt. Eine Verlängerung bereits gemahnter Medien ist nicht
möglich.
§ 6. Ausleihbeschränkungen
1. Medien, die zum
Informationsbestand gehören oder aus anderen Gründen nur in der Bücherei benutzt
werden sollen, können dauernd oder vorübergehend von der Ausleihe ausgeschlossen
werden.
2. Die Anzahl der von einem Benutzer entleihbaren Medien kann von
der Bücherei begrenzt werden.
§ 7 Vormerkung
1. Für
ausgeliehene Medien kann die Bücherei auf Wunsch des Benutzers/der Benutzerin
eine Vormerkung entgegennehmen.
§ 8 Rückgabe
1. Die Medien
sind vor Ablauf der Leihfrist und während der Öffnungszeiten in der Bücherei
zurückzugeben.
2. Bei Überschreitung der Leihfrist ist eine
Versäumnisgebühr gemäß der derzeit gültigen Gebührenordnung zu entrichten,
unabhängig davon, ob eine schriftliche Mahnung erfolgte. Eine Mahngebühr ist für
das erstellen und versenden einer schriftlichen Mahnung zu entrichten
3.
Versäumnis- und Mahngebühren und sonstige Forderungen werden ggf. auf dem
Rechtsweg eingezogen.
§ 9 Behandlung der Medien, Haftung
1.
Die Medien sind sorgfältig zu behandeln. Für Beschädigungen und Verlust ist der
Benutzer/die Benutzerin schadenersatzpflichtig.
2. Vor jeder Ausleihe
sind die Medien vom Benutzer/von der Benutzerin auf offensichtliche Mängel zu
überprüfen.
3. Verlust oder Beschädigung der Medien sind der Bücherei
unverzüglich anzuzeigen. Es ist untersagt, Beschädigungen selbst zu beheben oder
beheben zu lassen.
4. Eine Weitergabe des Benutzerausweises oder
ausgeliehener Medien an Dritte ist nicht statthaft. Der Benutzer/die Benutzerin
haftet auch für Schäden, die durch unzulässige Weitergabe von Medien bzw. des
Benutzerausweises an Dritte entstehen.
§ 10 Schadenersatz
1.
Die Art und Höhe der Ersatzleistung bestimmt die Bücherei. Der Schadenersatz
bemisst sich bei Beschädigung nach den Kosten der Wiederherstellung, bei Verlust
nach dem Wiederbeschaffungswert.
§ 11 Verhalten in der Bücherei,
Hausrecht
1. Jeder Benutzer/jede Benutzerin hat sich so zu verhalten,
dass andere nicht gestört oder in der Benutzung der Bücherei beeinträchtigt
werden.
2. Rauchen, Essen und Trinken sind in der Bücherei nicht
gestattet. Tiere dürfen in die Bücherei nicht mitgebracht werden.
3. Für
verloren gegangene, beschädigte oder gestohlene Gegenstände der Benutzer/der
Benutzerinnen übernimmt die Bücherei keine Haftung. Dies gilt auch für
Gegenstände, die aus Taschenablagen abhandengekommen sind.
4. Das
Hausrecht nimmt der/die Leiter/in der Bücherei oder der/die mit seiner Ausübung
beauftragte Mitarbeiter/in wahr. Den Anweisungen ist Folge zu leisten.
§ 12 Ausschluss von der Benutzung
1. Benutzer/innen, die gegen die
Benutzungsordnung schwerwiegend oder wiederholt verstoßen, können dauernd oder
für eine begrenzte Zeit von der Benutzung der Bücherei ausgeschlossen werden.
§ 13 Inkrafttreten
Die Benutzungsordnung tritt mit Wirkung vom
01.06.2018 in Kraft. Gleichzeitig wird die bisher gültige Benutzungsordnung
außer Kraft gesetzt.
Gebühren:
Überziehungsgebühr (pro Medium) | 0,50 € pro Woche |
Mahngebühr (pro Mahnung) | 1,00 € |
Ersatzausweis | 2,00 € |
Stand: 01.06.2018